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   SG Stuttgart, 25.09.2008 - S 14 AS 1895/08   

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SG Stuttgart, 25.09.2008 - S 14 AS 1895/08 (https://dejure.org/2008,44676)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.2008 - S 14 AS 1895/08 (https://dejure.org/2008,44676)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 2008 - S 14 AS 1895/08 (https://dejure.org/2008,44676)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der zu gewährenden Unterkunftskosten i.R.d. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Stuttgart, 25.09.2008 - S 14 AS 1895/08
    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen ist in Fortführung der Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz - BSHG - (BVerwG Urteil vom 28.04.2005, 5 C 15/04, FEVS 57, 208) auf die für den Hilfebedürftigen angemessene Wohnungsgröße sowie auf die für nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen Wohnungen dieser Größe am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen, d.h. die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich als Produkt aus der für den Hilfebedürftigen angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (BSG Urteile vom 07.11.2006, B 7 b AS 10/06 R und B 7 b AS 18/06 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Stuttgart, 25.09.2008 - S 14 AS 1895/08
    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen ist in Fortführung der Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz - BSHG - (BVerwG Urteil vom 28.04.2005, 5 C 15/04, FEVS 57, 208) auf die für den Hilfebedürftigen angemessene Wohnungsgröße sowie auf die für nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen Wohnungen dieser Größe am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen, d.h. die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich als Produkt aus der für den Hilfebedürftigen angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (BSG Urteile vom 07.11.2006, B 7 b AS 10/06 R und B 7 b AS 18/06 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2007 - L 13 AS 168/07

    Verpflichtung zur Übernahme höherer Unterkunftskosten nach einem bereits

    Auszug aus SG Stuttgart, 25.09.2008 - S 14 AS 1895/08
    Angesichts des mit der Regelung verfolgten Zwecks und insbesondere unter Berücksichtigung des durch Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützten Grundrechts auf Freizügigkeit ist § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II dahingehend auszulegen, dass er nur für einen Wohnungswechsel innerhalb des für die Bestimmung der Angemessenheit maßgeblichen örtlichen Bereichs, also innerhalb des jeweiligen Wohnortes gilt, da anderenfalls die freie Wohnortwahl beeinträchtigt wäre (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, L 13 AS 168/07 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2008, L 7 AS 1300/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 AS 1300/08

    Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft - nicht erforderlicher Umzug -

    Auszug aus SG Stuttgart, 25.09.2008 - S 14 AS 1895/08
    Angesichts des mit der Regelung verfolgten Zwecks und insbesondere unter Berücksichtigung des durch Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützten Grundrechts auf Freizügigkeit ist § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II dahingehend auszulegen, dass er nur für einen Wohnungswechsel innerhalb des für die Bestimmung der Angemessenheit maßgeblichen örtlichen Bereichs, also innerhalb des jeweiligen Wohnortes gilt, da anderenfalls die freie Wohnortwahl beeinträchtigt wäre (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2007, L 13 AS 168/07 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2008, L 7 AS 1300/08).
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